AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen

CellNu

(im Folgenden „CellNu“ genannt) und jedem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt CellNu nicht an, es sei denn, CellNu hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 4 Liefer- und Versandbedingungen

Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich ab Lager des Kaufvertragspartners. Der Besteller gibt bei seiner Bestellung an, ob er die bestellten Produkte abholt, abholen lässt oder ob der Transport vom (zukünftigen) Kaufvertragspartner im Auftrag und Namen und auf Kosten des Bestellers durch ein vom Kaufvertragspartner unabhängigen Dritten veranlasst werden soll. Die Transportkosten für den letzten Fall sind auf allen Preislisten und bei allen Angeboten aufgeführt und werden vom Besteller, zusätzlich zum Rechnungsbetrag des Kaufvertragspartners an diesen, zur Weitergabe an den Transporteur bezahlt.

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit der Liefertermin nicht schriftlich als verbindlich zugesagt wurde.

§ 5 Ablehnung von Garantien und Verantwortlichkeiten

Sämtliche Kommentare oder Statements die CellNu über seine Produkte macht, wurden nicht von der U.S. Food and Drug Administration oder ähnlichen offiziellen staatlichen Instituten bewertet, überprüft oder bestätigt, sondern sind Extrakte aus Studien, Fachliteratur und sonstigen Informationsquellen.

Sie dienen ausschließlich zu informativen Zwecken und konsequenter Weise wird keine Garantie und/oder Verantwortung für Probleme, die mit dem Verzehr der Produkte und/oder mit der Benutzung für Werbezwecke, Kataloge, sonstigen Veröffentlichungen und allem was aus sonst noch daraus abgeleitet werden kann, in Verbindung stehen übernommen. Auch alle sonstigen Statements und Kommentare der CellNu dienen ausschließlich zu informativen Zwecken und es wird keine Garantie und/oder Verantwortung für deren Verwertung zu irgend welchen Zwecken übernommen.

Alle gegebenen Informationen generieren keinerlei Recht Patent- oder andere Rechte zu verletzen.

Die CellNu Produkte sind nicht dazu bestimmt, für eine Diagnosen, zum Vorbeugen oder Behandeln von Krankheiten oder sonstigen unphysiologischen Zuständen benutzt zu werden, sie sind keine Arzneimittel. Wenn Sie irgendwelche Krankheiten haben, in medizinischer Behandlung, schwanger sind oder ein Baby stillen, befragen Sie einen professionellen Heilpraktiker oder Mediziner bevor Sie diese Produkte benutzen.

Das in Verkehr bringen der CellNu Produkte ist gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen vieler Länder erlaubt. Unabhängig davon rät CellNu generell jedem Kunden, die Rechtslage mit den für sein Land zuständigen Behörden, Juristen oder sonstigen zuständigen Stellen für jedes einzelne CellNu Produkt zu klären.

CellNu überträgt die gesamte Verantwortung für sämtliche Geschehnisse (Import, Export, Verbringung, Durchführung, Verkauf, Werbung etc.) mit seinen Produkten, dem jeweiligen Kunden in seinem Land und übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem Verstoß gegen die lebensmittelrechtlichen oder sonstige rechtliche Bestimmungen im Land des Kunden entstehen.

Wichtiger Hinweis:

Soweit CellNu und/oder der (potentielle) Kaufvertragspartner bzw. Lieferant darüber informiert ist, dass in einem Lande bestimmte Produkte umstritten oder verboten sind, teilt er das seinen Kunden unverbindlich mit. Letztendlich muss aber jeder Kunde in seinem Land die Bestimmungen mit dem Verkehr der einzelnen Produkte eigenverantwortlich selbst klären, zumal das nicht nur von Land zu Land, sondern sogar oft in einzelnen Bundesländern, Kantonen, States etc. unterschiedlich geregelt und oft auch zwischen den Behörden und den Vertreibern in einzelnen Ländern umstritten ist. Eine sorgfältige Klärung bzw. auch das Streiten hinsichtlich dieser Problematik ist nicht nur aus Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und Behörden, sondern auch im Interesse der eigenen Konkurrenzfähigkeit sinnvoll. In einigen Ländern neigen manche Behörden durchaus zu Vertriebsverboten oder Vertriebsbehinderungen, etwa durch Einstufung von Produkten als Arzneimittel oder als nicht verkehrsfähige Lebensmittel (wegen unerlaubter Zusatzstoffe), die rechtlich nicht haltbar sind. Die EU Kommission und der Europäische Gerichtshof haben diesbezüglich schon mehrfach Deutschland, Frankreich, Österreich und andere EU Länder wegen ungerechtfertigter Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht durch Vertriebsverbote etc. entschieden.

§ 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Besteller kann bei kleineren Bestellungen per Vorabüberweisung, Kreditkarte oder Nachnahme zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Kaufvertragspartner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern (was wir aber nicht gerne machen). Falls der Kaufvertragspartner ein höherer Verzugsschaden oder Kosten anderer Art (z.B. Rückbelastungsgebühr bei Bankeinzug etc.) entstanden ist, können diese Schäden gegenüber dem Besteller geltend gemacht werden. Vorauszahlungen werden bei Nichtlieferung der bestellten Waren unverzüglich an den Besteller zurück erstattet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Kaufvertragspartners.

§ 9 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Der Kaufvertragspartner haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Kaufvertragspartners bzw. Rechnungstellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Sofern der Vertragspartner/Rechnungssteller fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Kaufvertragspartner zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist ein, ist der Kaufvertragspartner berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

§ 10 Datenschutz

Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch CellNu befinden sich in der Datenschutzerklärung.

 

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